Die ökologische Baubegleitung unterstützt die fachgerechte Umsetzung artenschutzrechtlicher Vorgaben direkt vor Ort.
Sie kann erforderlich werden, wenn während der Bauphase geschützte Arten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, sensible Habitatstrukturen oder festgelegte Schutzmaßnahmen betroffen sein können.
Ich begleite artenschutzrechtliche Maßnahmen bei Bauvorhaben, Abriss, Sanierung und Eingriffen in Gehölze in BadenWürttemberg, insbesondere im Raum Tübingen, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Stuttgart und Neckar-Alb, sowie nach Absprache in Südbayern.
Ziel ist es, artenschutzfachliche Konflikte frühzeitig zu erkennen, Bauabläufe praktikabel zu begleiten und die Umsetzung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine ökologische Baubegleitung kann insbesondere sinnvoll oder erforderlich sein bei:
Abriss oder Sanierung von Gebäuden mit Quartierpotenzial für Fledermäuse oder Gebäudebrüter
Gehölzentnahmen, Baufeldfreimachungen oder Rückbauarbeiten
Arbeiten in der Nähe sensibler Lebensräume
Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzquartieren oder Tabuflächen
unklarer Befundlage nach reduzierter Voruntersuchung
behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit Artenschutzmaßnahmen
Einweisung und Abstimmung von Bauleitung, ausführenden Firmen und Projektbeteiligten
Kontrolle von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Kennzeichnung sensibler Bereiche, Tabuflächen und Schutzflächen
Kontrolle von Gebäuden, Gehölzen, Baufeldern und Habitatstrukturen vor Eingriffen
Begleitung von Fällungen, Rückbau-, Erd- und Mahdarbeiten
Überwachung von Bauzeitenregelungen, z. B. Brutzeiten oder Aktivitätszeiten geschützter Arten
Kontrolle von Reptilien-, Amphibien- oder Baumschutzmaßnahmen
Fachliche Begleitung bzw. Durchführung bei Umsiedlungen oder Bergungen, sofern erforderlich
Dokumentation der Maßnahmen, Kontrollen und Ergebnisse
Frühzeitiges Erkennen artenschutzfachlicher Konflikte
Entwicklung praktikabler Lösungen während der Bauphase
Auch nach Abschluss der Bauphase kann ein Monitoring erforderlich sein, um die Wirksamkeit umgesetzter Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen zu überprüfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Monitoring.