Bei Umbauten, Erweiterungen, Abriss, Sanierung oder Eingriffen in Gehölze können geschützte Arten betroffen sein - häufig auch dort, wo Lebensstätten nicht sofort sichtbar sind. Dachstühle, Fassaden, Scheunen, Keller, Baumhöhlen, Streuobstwiesen oder Saumstrukturen können wichtige Quartiere und Lebensräume für Fledermäuse, Gebäudebrüter, Reptilien, Amphibien oder Bilche bieten.
Ich unterstütze Bauherrinnen und Bauherren, Planungsbüros, Architekturbüros, Kommunen und Unternehmen bei der fachlichen Klärung artenschutzrechtlicher Fragestellungen.
Artenschutzrechtliche Kontrolle von Bäumen und Gehölzen auf potenzielle Habitatstrukturen wie Höhlen, Spalten und Rindentaschen. Je nach Zugänglichkeit erfolgen die Untersuchungen vom Boden oder mittels Seilklettertechnik (SKT-A), ergänzt durch Endoskop- und Wärmebildtechnik. Die Ergebnisse werden dokumentiert und hinsichtlich einer möglichen Nutzung durch Fledermäuse, höhlenbrütende Vögel und weitere geschützte Arten bewertet. In diesem Zusammenhang können bei entsprechenden Sicherungsmöglichkeiten auch Felsen und Brücken untersucht werden.
Sind vertiefende Untersuchungen notwendig, so werden die zu berücksichtigende Artengruppen nach anerkannten Standards und Leitfäden durch mich erfasst. Die Ergebnisse werden in QGIS aufbereitet.
Durch ein breites Netzwerk können auch Bestandserfassungen von Arten, die durch mich nicht kartiert werden können, erfasst werden. Ebenso können umfangreichere Bestandserhebungen gestemmt werden.
Flatterwerk - Artenschutzrechtliche Untersuchungen bietet spezialisierte Fledermausuntersuchungen für Bau-, Sanierungs- und Planungsvorhaben an. Dazu gehören unter anderem Quartierkontrollen an Gebäuden und Bäumen, Detektorbegehungen, stationäre akustische Erfassungen, Ausflug- und Schwärmkontrollen sowie die fachliche Auswertung von Rufaufnahmen. Je nach Fragestellung werden die Methoden kombiniert und die Ergebnisse artenschutzfachlich bewertet.
Nicht jedes Vorhaben benötigt denselben Untersuchungsumfang. Je nach Projekt, Planungsstand und artenschutzfachlicher Fragestellung erstelle ich die passende Unterlage- von der ersten fachlichen Einschätzung über die Habitatpotenzialanalyse (HPA) bis zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sAP), zum Monitoringbericht oder zur Dokumentation einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB).
Habitatpotenzialanalyse und Erstberatung
Die ökologische Baubegleitung (ÖBB) bzw. eine Umweltbaugleitung (UBB) stellt sicher, dass artenschutzrechtliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen während der Bauausführung fachgerecht berücksichtigt und dokumentiert werden. Im anschließenden Monitoring wird überprüft, ob festgelegte Maßnahmen – etwa Ersatzquartiere, CEF-Maßnahmen oder Habitatstrukturen – dauerhaft funktionieren und gegebenenfalls angepasst werden müssen.