Bei Bauvorhaben wie Umbauten, Erweiterungen oder dem Abriss bestehender Gebäude stehen häufig Funktionalität und Gestaltung im Vordergrund. Ebenso wichtig ist jedoch ein weiterer Aspekt: der gesetzlich vorgeschriebene Schutz geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Ältere Gebäude, Dachstühle, Scheunen, Streuobstwiesen oder Keller dienen nicht selten als Lebensstätte für Fledermäuse, Brutvögel oder Reptilien. Vor Beginn der Arbeiten muss daher geprüft werden, ob entsprechende Vorkommen vorhanden sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden.
Ein wirksamer Artenschutz erfordert zudem die Einbindung aller Beteiligten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sollte während des gesamten Bauablaufs kontrolliert und dokumentiert werden.
Transparente Kommunikation mit Auftraggebern, Anwohnern und Öffentlichkeit fördert die Akzeptanz notwendiger Schutzmaßnahmen. Ergänzend können Ausgleichsmaßnahmen wie Ersatzquartiere, Grünflächen oder Habitatvernetzungen dazu beitragen, Lebensräume langfristig zu sichern und ökologisch aufzuwerten.
Ein verantwortungsvoller und vorausschauender Umgang mit Natur und Ressourcen ist eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Bauprojekte und den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Auf folgende Artengruppen habe ich mich spezialisiert:
Fledermäuse nutzen Gebäude und Baumhöhlen als Ruhe- und Schlafquartiere und stehen europaweit unter strengem Schutz. Daher müssen ihre Lebensstätten bei Planungen und baulichen Maßnahmen zwingend berücksichtigt werden.
Baumhöhlenkartierungen
Quartiersuche: Sommer und Winterquartiere
Transektbegehungen: Allgemeine Aktivität und Relevanz
Einsatz von stationären Daueraufnahmegeräten (Horchboxen)
Rufanalyse und Bewertung
Kastenkontrollen / Monitorings
Flugroutenanalysen (FSÜ) zur Überprüfung relevanter Leitstrukturen
Ausgleichsmaßnahmen
Ökologische Baubegleitung (ÖBBs)
Zahlreiche Vogelarten unterliegen einem strengen Schutzstatus, da Brut- und Rastplätze durch Bauvorhaben erheblich gefährdet sein können.
Greifvögel-Kartierungen
Horstkontrollen
Eulenvögel/Wachtel
Rastvögel/Zugvögel-Kartierungen
Monitorings gezielter Arten (z.B. Feldlerchen, Rebhuhn)
Reptilien wie Eidechsen und Schlangen sind auf spezifische Habitatstrukturen angewiesen, die durch Störungen und Lebensraumverlust zunehmend beeinträchtigt werden.
Bestandserhebungen
Reptilienfang zur Umsiedlung
Einsatz von künstlichen Verstecken (Schlangen)
Vergrämungen
ÖBB
Viele Amphibienarten, darunter Frösche, Kröten und Molche, sind auf Feuchtlebensräume angewiesen, die durch Maßnahmen beeinträchtigt oder zerstört werden können.
Verhöre
Bestandserfassungen / Laichsuche
Stellen von Amphibienzäunen, Kontrollen und Umsetzen
Als seltene und streng geschützte Art ist ihr Vorkommen auf funktional vernetzte Gehölzstrukturen angewiesen, die durch bauliche Eingriffe beeinträchtigt werden können.
Anbringen und Kontrolle von Haselmaus-Tubes
Dokumentieren von Siebenschläfern / Gartenschläfern
ÖBB
Biotop-Kartierungen
Libellen
Tagfalter
Biber
In Zukunft: Fische
Der Bau neuer Anlagen erfordert eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen auf die Natur, insbesondere auf geschützte Tier- und Pflanzenarten. Eine artenschutzrechtliche Untersuchung ist notwendig, um mögliche Schäden zu vermeiden und die Natur zu bewahren. Gesetzlich ist jeder Bauherr verpflichtet, vor Beginn der Bauarbeiten nachzuweisen, dass das geplante Vorhaben keine Beeinträchtigung artengeschützter Tiere verursacht. Diese Pflicht ist nicht nur eine bürokratische Vorgabe, sondern leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt. Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§18, §44 BNatSchG) darf ein Bauprojekt nur nach einer sorgfältigen Prüfung artenschutzrechtlicher Aspekte umgesetzt werden.
Zunächst wird das Baugebiet auf potenziell vorhandene Arten untersucht, anschließend wird geprüft, ob das Vorhaben deren Lebensräume stören oder zerstören könnte (Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung). Dieses Gutachten bildet die fachliche Grundlage, um zu ermitteln, ob auf dem Baugrundstück streng oder besonders geschützte Tierarten – etwa Fledermäuse, Vögel oder Amphibien – vorkommen könnten. Kann ein Vorkommen bzw. ein Konflikt nicht ausgeschlossen werden, sind vertiefende Untersuchungen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) anzusetzen.
In einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird überprüft, ob durch das geplante Vorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG verletzt werden. Diese beinhalten unter anderem:
Tötungs- und Verletzungsverbote für wild lebende Tiere besonders geschützter Arten
Störungsverbote während kritischer Zeiten, wie der Brut- oder Winterruhe
Verbot der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z. B. Bäume, Baumhöhlen, Nester)
Verbot der Entnahme oder Zerstörung von geschützten Pflanzen und deren Lebensräumen
Falls das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung von geschützten Arten oder deren Lebensräumen führen könnte, werden Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) oder Vermeidungsstrategien vorgeschlagen. Dies geschieht um die Lebensräume der bedrohten Arten zu sichern und die EIngriffe in die Natur möglichst gering zu halten.
Eine frühzeitige und sorgfältige Prüfung hilft, Konflikte mit dem Naturschutz zu vermeiden, Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern und rechtliche Risiken auszuschließen. Auf diese Weise kann das Projekt im Einklang mit ökologischen Anforderungen umgesetzt und zugleich die Natur nachhaltig geschützt werden.