Monitorings dienen dazu, die Entwicklung von Arten, Lebensräumen oder umgesetzten Schutzmaßnahmen über einen bestimmten Zeitraum fachlich zu begleiten. Sie werden häufig im Anschluss an Eingriffe, Ausgleichs- oder Artenschutzmaßnahmen durchgeführt, um deren Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen abzuleiten.
Dabei können beispielsweise Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Tagfalter oder bestimmte Lebensraumstrukturen regelmäßig erfasst und dokumentiert werden. Neben projektbezogenen Monitorings erfolgen solche Erhebungen auch im Rahmen übergeordneter Programme, etwa durch die LUBW oder in Kooperation mit Naturschutzbehörden, Kommunen und Fachbüros.
Mögliche Monitoring-Schwerpunkte:
Fledermausquartiere, Ersatzquartiere und Kästen
Gebäudebrüter und Niststrukturen
Reptilien- und Amphibienschutzmaßnahmen
Entwicklung von Habitatstrukturen
Erfolgskontrollen nach Ausgleichs- oder CEF-Maßnahmen
projektbezogene Dokumentation und Berichterstellung Monitoring ist besonders sinnvoll, wenn Maßnahmen langfristig wirksam bleiben müssen oder wenn behördliche Auflagen eine Erfolgskontrolle vorsehen.