Eine frühzeitige und sorgfältige Prüfung hilft, Konflikte mit dem Naturschutz zu vermeiden, Verzögerungen im Bauablauf zu verhindern und rechtliche Risiken auszuschließen. Auf diese Weise kann das Projekt im Einklang mit ökologischen Anforderungen umgesetzt und zugleich die Natur nachhaltig geschützt werden.
Ob eine Habitatpotenzialanalyse (HPA) oder eine weiterführende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich ist, hängt vom Vorhaben und den vorhandenen Habitatstrukturen ab. Die HPA ist häufig der erste Schritt: Sie klärt, ob geschützte Arten oder geeignete Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sein könnten und ob weitere Untersuchungen notwendig sind. Eine saP wird erforderlich, wenn artenschutzrechtlich relevante Arten tatsächlich betroffen sein können und mögliche Verbotstatbestände sowie erforderliche Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen vertieft geprüft werden müssen.
Eine Habitatpotenzialanalyse (HPA) dient als erste fachliche Einschätzung eines Gebietes.
Typischerweise umfasst sie:
Beschreibung des Vorhabens und des Untersuchungsgebiets,
Auswertung vorhandener Informationen und Daten,
Ortsbegehung und Erfassung relevanter Habitatstrukturen,
Einschätzung, welche geschützten Arten bzw. Artengruppen potenziell betroffen sein können,
Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte,
Empfehlung, ob weitere Kartierungen oder vertiefende Untersuchungen erforderlich sind.
Ergibt die HPA, dass artenschutzrechtlich relevante Arten oder geeignete Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht sicher ausgeschlossen werden können, wird auf Grundlage der festgestellten Habitatstrukturen, des Vorhabens und gegebenenfalls erforderlicher weiterer Kartierungen entschieden, ob eine vertiefende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) notwendig ist.
In der saP werden faunistische Erfassungen durchgeführt, relevante Arten im Gebiet erfasst und bewertet, ob durch das geplante Vorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden können. Dazu zählen insbesondere:
Tötung oder Verletzung geschützter Tiere
erhebliche Störungen während sensibler Zeiten wie Brut, Aufzucht, Überwinterung oder Wanderung
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Beeinträchtigung geschützter Pflanzen oder ihrer Standorte
Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden geeignete Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen entwickelt.
Ziel ist es, Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden, eine fachlich belastbare Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung und weitere Planung zu schaffen und die biologische Vielfalt weiterhin zu gewährleisten.
Je nach Beauftragung erhalten Sie ein Kurzbericht bzw. ein vollständiges Gutachten, inkl. Fotodokumentation, GIS-Karte und digitale Shape-Files, fachliche Bewertung und Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen/Maßnahmen.
Im Rahmen von Ökologischer Baubegleitung (ÖBB), Umweltbaubegleitung (UBB) und Monitoring werden die durchgeführten Kontrollen, festgestellten Befunde und umgesetzten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung entstehen daraus Kontrollprotokolle, Fotodokumentationen, Maßnahmenberichte oder zusammenfassende Fachberichte, in denen die Einhaltung der Vorgaben, die Wirksamkeit von Schutz- und CEF-Maßnahmen sowie gegebenenfalls erforderliche Anpassungen bewertet werden.