Im Baugenehmigungsverfahren muss die Baurechtsbehörde prüfen, ob dem Vorhaben artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen. Besteht ein Verdacht auf das Vorkommen oder die Betroffenheit geschützter Arten, kann eine fachliche Untersuchung bzw. ein Gutachten erforderlich werden. Der konkrete Untersuchungsumfang richtet sich immer nach dem Einzelfall.
Nicht jedes Vorhaben benötigt dabei eine umfangreiche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Häufig ist zunächst eine Übersichtsbegehung oder Habitatpotenzialanalyse sinnvoll, um zu klären, welche Artgruppen relevant sein können und ob vertiefende Kartierungen erforderlich sind. Kann ein Vorkommen geschützter Arten oder ein artenschutzrechtlicher Konflikt nicht sicher ausgeschlossen werden, wird der weitere Untersuchungsumfang fachlich begründet festgelegt und Kartierungen durchgeführt. Können Verbotsbestände bzw. eine Betroffenheit geschützter Arten ausgeschlossen werden, ist eine HPA ausreichend.
Viele Tierarten sind aufgrund ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Lebensraumansprüche oder ihres gesetzlichen Schutzstatus besonders zu berücksichtigen. Bei Bau-, Abriss- und Sanierungsvorhaben muss deshalb geprüft werden, ob geschützte Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sein können. Die Habitatpotenzialanalyse (HPA) ist dabei häufig ein erster fachlicher Baustein im Genehmigungsverfahren: Sie bewertet die vorhandenen Strukturen und Lebensräume und zeigt auf, ob weiterführende artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich sind.
Welche Artengruppen relevant sind, hängt immer vom konkreten Standort und Vorhaben ab. Bei Gebäuden stehen häufig Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten im Vordergrund. Bei Gehölzbeständen können unter anderem Fledermäuse, höhlenbrütende Vögel oder Bilche relevant sein. Offenland-, Saum- oder Gewässerstrukturen können beispielsweise Lebensräume für Reptilien, Amphibien oder weitere planungsrelevante Arten bieten.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird notwendig, wenn artenschutzrechtlich relevante Arten betroffen sein können und die möglichen Verbotstatbestände sowie erforderliche Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen vertieft geprüft werden müssen.
Im Rahmen der Erstberatung kann ich einschätzen, welcher Untersuchungsumfang für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.
Sanierung, Umbau oder Abriss eines Gebäudes
Arbeiten an Dach, Fassade, Rollladenkästen oder Dachstuhl
Baumfällungen und Eingriffen in Gehölzbestände
Neubau- und Erschließungsvorhaben
Hinweisen auf Fledermäuse, Brutvögel oder andere geschützte Arten
Fragen zu erforderlichen Kartierungen oder Gutachten
Unsicherheiten zu Auflagen oder Forderungen einer Behörde
der Planung von Vermeidungs-, Schutz- oder Ersatzmaßnahmen
der Vorbereitung einer ökologischen Baubegleitung
Auch wenn die genaue Fragestellung noch nicht feststeht, kann ein frühes Gespräch helfen, unnötige Untersuchungen, Verzögerungen oder spätere Umplanungen zu vermeiden.
Für erste Fragen, eine kurze Einordnung des Vorhabens oder die Abstimmung der nächsten Schritte. Telefontermin vereinbaren
Sie senden eine kurze Projektbeschreibung sowie vorhandene Unterlagen, Fotos, Pläne oder behördliche Schreiben. Nach einer ersten Sichtung erhalten Sie eine Rückmeldung oder einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Anfrage per E-Mail senden
Im Videocall können Pläne, Fotos, Karten oder Gutachten gemeinsam angesehen und direkt besprochen werden. Weitergehend besteht so die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Es stehen verschiedene Plattformen für Videogespräche bereit (z.B. Teams) Videotermin vereinbaren
Je früher mögliche artenschutzrechtliche Fragestellungen berücksichtigt werden, desto besser lassen sie sich in Planung, Terminierung und Ausführung integrieren.
Senden Sie mir eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens. Anschließend stimmen wir ab, ob sich Ihre Fragen am besten telefonisch, per E-Mail oder in einem Videogespräch klären lassen.