Wer ein Gebäude abreißen oder sanieren möchte, muss berücksichtigen, dass auch Gebäude Lebensstätten besonders oder streng geschützter Arten enthalten können. Besonders relevant sind häufig Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten.
Quartiere oder Nistplätze sind dabei nicht immer offensichtlich. Bereits schmale Spalten an Fassaden und Dachanschlüssen, Rollladenkästen, Verkleidungen, Dachräume, Nischen oder Öffnungen unter Dachziegeln können genutzt werden.
Flatterwerk - Artenschutzrechtliche Untersuchungen führt im Raum Tübingen, Reutlingen und Neckar-Alb artenschutzrechtliche Gebäudekontrollen und Habitatpotenzialanalysen vor Abriss, Rückbau, Umbau und Sanierung durch. Auch Untersuchungen für private Wohnhäuser und kleinere Bauvorhaben werden übernommen.
Ziel der ersten Untersuchung ist zunächst festzustellen, welche artenschutzrechtlich relevanten Strukturen vorhanden sind, welche Artengruppen betroffen sein können und ob weiterführende Untersuchungen erforderlich werden.
Mögliche Leistungen:
Habitatpotenzialanalyse / Übersichtsbegehung zur Ersteinschätzung (Baugenehmigung)
Gebäudekontrolle (Innen und Außen) und Einschätzung des Quartierpotenzials
Baumhöhlen- und Quartierskontrollen mittels Seilklettertechnik
Prüfung auf Lebensräume und Nachweise für Fledermäuse und Gebäudebrüter
Empfehlungen zu Bauzeiten, Ersatzquartieren und Vermeidungsmaßnahmen
ökologische Baubegleitung (ÖBB) vor und während des Rückbaus
vollständiger oder teilweiser Gebäudeabriss
Dachsanierung Fassadensanierung
energetische Sanierung
Austausch oder Verschluss von Verkleidungen
Umbau von Scheunen und Nebengebäuden
Rückbau länger leerstehender Gebäude
Rodungen von Gehölzen
Besonders sinnvoll ist eine frühzeitige Prüfung. Werden relevante Strukturen erst unmittelbar vor Baubeginn festgestellt, können saisonabhängige Untersuchungen zu Verzögerungen führen.
Wird eine Nutzung der Strukturen durch geschützte Arten im Rahmen der Erstuntersuchung bestätigt bzw. nicht ausgeschlossen, so bedarf es einer weiteren Abstimmung mit der Behörde. Je nachdem werden vertiefende Untersuchungen (Faunistische Untersuchungen) angesetzt, und / oder Vermeidungs-/Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Ggf. kommt es auch zu einer ökologischen Baubegleitung vor, während und nach dem Abriss.
Am besten so früh wie möglich in der Planungsphase. Viele weiterführende Untersuchungen sind an bestimmte Jahreszeiten gebunden. Eine frühe Prüfung hilft deshalb, notwendige Kartierungen rechtzeitig einzuplanen und Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
Nicht automatisch in jedem Fall. Besteht jedoch Potenzial für geschützte Arten oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten, muss artenschutzrechtlich geprüft werden, ob das Vorhaben zu Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG führen kann. Eine Habitatpotenzialanalyse ist dafür häufig der erste Schritt.
Ein Nachweis bedeutet nicht automatisch, dass ein Vorhaben nicht umgesetzt werden kann. Zunächst wird bewertet, welche Quartierfunktion vorliegt, welche Art betroffen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind. Je nach Befund können Vermeidungsmaßnahmen, zeitliche Vorgaben, Ersatzquartiere oder weitere Untersuchungen notwendig werden.
Eine erste Gebäudekontrolle oder Habitatpotenzialanalyse ist häufig auch im Winter möglich. Ob darüber hinaus belastbare Aussagen zum tatsächlichen Besatz bzw. derzeitigen Nutzung möglich sind, hängt jedoch von Quartiertyp, Art und Fragestellung ab; viele Fledermausuntersuchungen müssen während geeigneter Aktivitäts- oder Schwärmzeiten erfolgen.
Ja, ein Abriss im Winter kann grundsätzlich möglich sein. Vorher muss jedoch geklärt sein, dass keine geschützten Arten oder besetzten Winterquartiere betroffen sind. Gerade bei Fledermäusen können Gebäude auch im Winter als Quartier dienen, sodass je nach Gebäudestruktur und Befund eine vorherige fachliche Kontrolle und gegebenenfalls weitere Abstimmung erforderlich ist