Flatterwerk - Artenschutzrechtliche Untersuchungen führt artenschutzrechtliche Baumhöhlen- und Quartierkontrollen vor Fällungen, Rückschnittmaßnahmen und Eingriffen in Gehölzbestände durch. Untersucht werden potenzielle Fortpflanzungsund Ruhestätten von Fledermäusen, höhlenbrütenden Vögeln und weiteren geschützten Arten. Die Kontrollen werden insbesondere im Raum Tübingen, Reutlingen und Neckar-Alb sowie projektbezogen in Baden-Württemberg angeboten. Die Zugangstechnik erfolgt mittels SKT-A.
Baumfällungen · Gehölzrodungen · Straßen- und Leitungsbau · Baugebiete · Verkehrssicherungsmaßnahmen · Eingriffe in Parks und Alleen
Erfassung von Habitatstrukturen
Baumhöhlenkartierung
Besatzkontrollen (endoskopisch und mittels Wärmebild)
Ausgleichsmaßnahmen:
Anbringen von Nistkästen und Fledermauskästen (ÖBB)
Detektorbasierte und wärmebildgestützte Kontrollen für Fledermäuse: Ausflug- oder Schwärmkontrollen vor der Fällung von Habitatbäumen.
Kontrolle von (Alt-)Horsten und Baumhöhlen im Rahmen von Monitorings.
Bei Baumaßnahmen können geeignete Baumhöhlen nach einem Negativnachweis fachgerecht verschlossen werden. Bei festgestelltem Besatz können – abhängig von Art, Jahreszeit und Absprache mit der Behörde– geeignete One-Way-Systeme eingesetzt werden, die einen Ausflug der Fledermäuse ermöglichen und einen erneuten Einflug verhindern.
Probenentnahme zur weiterführenden Bestimmung auch ohne direkten Tiernachweis, z. B. anhand von Kotpellets, Mulm, Federn oder Eierschalenresten.
Bewertung der Eignung für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel mit Fotodokumentation und georeferenzierter Verortung.
Vorträge und Weiterbildungen zum Artenschutz an Bäumen.
Nicht jede Höhlung oder Spalte an einem Baum ist automatisch als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte geschützter Arten geeignet. Entscheidend sind unter anderem Tiefe, Größe, Ausformung, Witterungsschutz, Mikroklima, Zugänglichkeit und Lage der Struktur.
Im Rahmen der Kontrolle wird deshalb zunächst bewertet, ob eine vorhandene Struktur grundsätzlich Habitatpotenzial besitzt. Erst wenn eine Höhle, Spalte oder Rindentasche für Fledermäuse, höhlenbrütende Vögel oder andere geschützte Arten geeignet erscheint, sind gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen oder Besatzkontrollen erforderlich. Diese fachliche Einordnung hilft, tatsächlich relevante Strukturen von ungeeigneten oder nur oberflächlich höhlenartigen Merkmalen zu unterscheiden und den weiteren Untersuchungsaufwand gezielt festzulegen.
Sofern geeignete und sichere Anschlag- bzw. Sicherungsmöglichkeiten vorhanden sind, können artenschutzrechtliche Quartierkontrollen auch an Felswänden, Brücken und vergleichbaren schwer zugänglichen Bauwerken durchgeführt werden. Dabei lassen sich potenzielle Spalten-, Hohlraum- und Quartierstrukturen gezielt erreichen und – je nach Fragestellung – beispielsweise mittels Endoskop, Wärmebildtechnik oder visueller Kontrolle auf ihre Eignung bzw. einen möglichen Besatz untersuchen.
Baumhöhlen- und Quartierkontrollen erfordern je nach Baumhöhe, Zugänglichkeit und eingesetzter Technik ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Arbeitssicherheit. Insbesondere bei Kontrollen mit Leiter, Teleskoptechnik oder Seilkletterzugang ist eine zweite Person sinnvoll bzw. aus Sicherheitsgründen (Rettung) erforderlich. Sie übernimmt unter anderem die Sicherung und Unterstützung vom Boden, beobachtet den Arbeitsbereich, reicht Material an und kann im Notfall unmittelbar reagieren. Dadurch lassen sich auch umfangreichere Baumbestände effizient und nachvollziehbar bearbeiten.
Baumhöhlen- und Quartierkontrollen biete ich daher in Kooperation mit Frau Hermann an. Gemeinsam können wir sowohl die fachliche Kontrolle und Dokumentation als auch – je nach Aufgabenstellung und Zugangssituation – die sichere Durchführung der Arbeiten am Baum abdecken.