Gebäude können Lebensstätten geschützter Arten enthalten, zum Beispiel Fledermausquartiere, Nischenbrüter, Schwalbennester, Eulenvögel oder andere Gebäudebrüter.
Besonders ältere Häuser, Scheunen, Dachstühle, Fassaden, Keller, Spalten, Rolladenkästen und Nebengebäude bieten häufig Strukturen, die artenschutzrechtlich relevant sein können.
Vor Abriss, Sanierung, Umbau oder Fassadenarbeiten sollte daher frühzeitig geprüft werden, ob geschützte Arten betroffen sein können. Eine rechtzeitige Einschätzung hilft, Kartierzeiten zu berücksichtigen, Vermeidungsmaßnahmen einzuplanen und spätere Verzögerungen oder Nachforderungen zu vermeiden.
Mögliche Leistungen:
Habitatpotenzialanalyse / Übersichtsbegehung zur Ersteinschätzung
Gebäudekontrolle (Innen und Außen) und Einschätzung des Quartierpotenzials
Prüfung auf Lebensräume und Nachweise für Fledermäuse und Gebäudebrüter
Faunistische Kartierungen: Detektorbegehungen, Ausflugkontrollen und Horchboxeinsatz
artenschutzfachliche Stellungnahme oder Gutachten
Empfehlungen zu Bauzeiten, Ersatzquartieren und Vermeidungsmaßnahmen
ökologische Baubegleitung vor und während des Rückbaus
Gerade bei großen, unübersichtlichen Hofstellen, Scheunen oder Gebäudekomplexen ist eine sorgfältige Einschätzung wichtig, da relevante Strukturen nicht immer sofort erkennbar sind.
Der Untersuchungsumfang sollte daher nachvollziehbar an Gebäudezustand, Zugänglichkeit, Jahreszeit und Konfliktpotenzial angepasst werden.